Urheberrechtsverletzungen: Was tut der Gesetzgeber?

Europäischer Gerichtshof: Urheberrechtsverletzung – Haftung von Online-Plattformen, von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Berlin – Geschäftsführer der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

Urheberrechtsverletzungen beschäftigen weiterhin die Gerichte. In der nächsten Zeit wird eine wichtige Entscheidung erwartet, nach der Betreiber von Online-Plattformen bei einem Verstoß ihrer Nutzer gegen das Urheberrecht jedenfalls zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht unmittelbar haften müssen.

Technische Dienstleister – Online Plattformen

Plattformen wie Youtube oder andere technische Dienstleister stellen Werke – z.B. Filme oder Musikstücke – Dritten zur Verfügung. Diese sind teils urheberrechtlich geschützt. In allen europäischen Staaten gelten Schutzvorschriften. So regelt zum Beispiel das deutsche Urheberrecht: Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes in § 1 des Gesetzes. Schwierige Abgrenzungsfragen stellen sich für die Rechtsordnung durch die technische Entwicklung des Internets, weil zum Beispiel zu klären ist, wie Plattformen haften.

Gegen unmittelbare Verletzer des Urheberrechts werden regelmäßig folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, § 97 I UrhG
  • Anspruch auf Unterlassung, § 97 I UrhG
  • Anspruch auf Vernichtung der sich in dem Besitz unseres Mandanten befindlichen Vervielfältigungsstücke, § 98 I UrhG
  • Anspruch auf Auskunft, § 101 I UrhG
  • Anspruch auf Schadensersatz, § 97 II UrhG
  • Anspruch auf Aufwendungsersatz, § 97a III UrhG

Der Europäischer Gerichtshof schützt das Urheberrecht grundsätzlich und stellt die Ansprüche nicht in Frage, der Generalanwalt Saugmandsgaard am Gerichtshof der Europäischen Union in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass eine Haftung erst dann einsetzt, wenn sich ein Urheber beschwert. Näheres findet sich hier:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-07/cp200096de.pdf

Prüfung des Urheberrechts von Seiten der Plattform-Betreiber

Eine Rechtsänderung wird Klarheit bringen, weil die Urheberrechtsrichtlinie, die bis Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss, Betreiber verpflichten das Urheberrecht von sich aus zu prüfen.

Die strengere Haftung von Plattformen ist sinnvoll, weil die Rechtewahrnehmung für die Künstler und sonstigen Urheber so erleichtert wird. Die Rechtsänderungen werden hier also weitere Klarheit bringen.

 

Autor: Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103, 10711 Berlin

 

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